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Aktueller Stand der Einführung

Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW wird in den vier Regionen in Westfalen-Lippe (Nord, Ost, Süd und Mitte) schrittweise eingeführt.

Leistungserbringer der Region Nord

Leistungserbringer der Region Nord können sich seit dem 1. November 2021 für die Einführung des BEI_NRW registrieren. Seit dem 1. Februar 2022 können sie bei auslaufender Kostenzusage einer Leistung die Fortschreibung mit BEI_NRW digital im Verfahren PerSEH übermitteln. Die Nutzung von BEI_NRW in der Fortschreibung ist in der Region Nord seit dem 1. Mai 2022 verbindlich.

Leistungserbringer der Regionen Mitte und Süd

Leistungserbringer aus den Regionen Mitte und Süd können sich seit dem 1. April 2022 für die Nutzung registrieren. Mit den Zugangsdaten können Leistungserbringer aus den Regionen Mitte und Süd seit dem 1. Juni 2022 bei auslaufender Kostenzusage einer Leistung die Fortschreibung mit BEI_NRW digital im Verfahren PerSEH übermitteln. Die Nutzung von BEI_NRW in der Fortschreibung ist in diesen Regionen seit dem 1. September 2022 verbindlich.

Leistungserbringer der Region Ost

Leistungserbringer der Region Ost können sich ab dem 1. Dezember 2022 für die Nutzung registrieren.