Aktueller Stand der Einführung
Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW wird in den vier Regionen in Westfalen-Lippe (Nord, Ost, Süd und Mitte) schrittweise eingeführt.
Leistungserbringer der Region Nord
Leistungserbringer der Region Nord können sich seit dem 1. November 2021 für die Einführung des BEI_NRW registrieren. Seit dem 1. Februar 2022 können sie bei auslaufender Kostenzusage einer Leistung die Fortschreibung mit BEI_NRW digital im Verfahren PerSEH übermitteln. Die Nutzung von BEI_NRW in der Fortschreibung ist in der Region Nord seit dem 1. Mai 2022 verbindlich.
Leistungserbringer der Regionen Mitte und Süd
Leistungserbringer aus den Regionen Mitte und Süd können sich seit dem 1. April 2022 für die Nutzung registrieren. Mit den Zugangsdaten können Leistungserbringer aus den Regionen Mitte und Süd seit dem 1. Juni 2022 bei auslaufender Kostenzusage einer Leistung die Fortschreibung mit BEI_NRW digital im Verfahren PerSEH übermitteln. Die Nutzung von BEI_NRW in der Fortschreibung ist in diesen Regionen seit dem 1. September 2022 verbindlich.
Leistungserbringer der Region Ost
Leistungserbringer der Region Ost können sich ab dem 1. Dezember 2022 für die Nutzung registrieren.
Prozessschritte für die Leistungserbringer
Eins: Anmeldedaten
Als erstes versendet der LWL einen Brief mit dem Benutzernamen und dem Kennwort für das Registrierungsformular an alle Leistungserbringer.
Zwei: Information
Nach Erhalt des Briefes können sich die Leistungserbringer auf dieser Seite über die Einführung des BEI_NRW informieren.
Drei: Information
Als nächstes sollten sich die Leistungserbringer auf der Registrierungsseite darüber informieren, was bei der Registrierung zu beachten ist.
Vier: Registrierung
Anschließend kann das Registrierungsformular ausgefüllt werden. Die Anmeldedaten haben die Leistungserbringer zuvor in Schritt eins erhalten.
Fünf: Bearbeitung
Nachdem das Formular abgeschickt wurde, bearbeitet der LWL die Registrierung und nimmt innerhalb einer Woche Kontakt mit der Geschäftsleitung auf.
Einführung von BEI_NRW für die Leistungserbringer in Westfalen-Lippe
Region Nord
Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Stadt Münster, Kreis Warendorf, Stadt Hamm und Kreis Steinfurt
Registrierung
Ab dem 1. November 2021 können sich alle Leistungserbringer der Region Nord für die Einführung des BEI_NRW registrieren.
Verbindliche Nutzung
Die Nutzung von BEI_NRW in der Fortschreibung ist in der Region Nord seit dem 1. Mai 2022 verbindlich.
Region Mitte
Kreis Unna, Stadt Bochum, Stadt Bottrop, Stadt Herne, Stadt Dortmund und Stadt Gelsenkirchen
Registrierung
Ab dem 1. April 2022 können sich alle Leistungserbringer der Region Mitte für die Einführung des BEI_NRW registrieren.
Verbindliche Nutzung
Die Nutzung von BEI_NRW in der Fortschreibung ist in der Region Mitte seit dem 1. September 2022 verbindlich.
Region Süd
Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen, Kreis Soest, Märkischer Kreis und Stadt Hagen
Registrierung
Ab dem 1. April 2022 können sich alle Leistungserbringer der Region Süd für die Einführung des BEI_NRW registrieren.
Verbindliche Nutzung
Die Nutzung von BEI_NRW in der Fortschreibung ist in der Region Süd seit dem 1. September 2022 verbindlich.
Region Ost
Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Höxter, Stadt Paderborn und Stadt Bielefeld
Registrierung
Ab dem 1. Dezember 2022 können sich alle Leistungserbringer der Region Ost für die Einführung des BEI_NRW registrieren.