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Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen zur Administration von Benutzern und Benutzerinnen sowie zur technischen Bedienung von PerSEH beantwortet.

Haben Sie eine Frage, die auf dieser Seite noch nicht beantwortet wird? Dann schreiben Sie uns! Die Übersicht der Fragen und Antworten wird ständig aktualisiert.

Allgemeine Fragen zu PerSEH

Unsere Antwort

Die Netzbetreiber (z.B. Vodafone) bieten diesen Service seit dem 01.03.2023 nicht mehr an, d.h. SMS werden nicht mehr per Sprachanruf vorgelesen. Der LWL hat hier keinen Einfluss drauf. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Administrator oder Ihre zuständige Administratorin um den Versand des 2.Faktor entweder per E-Mail oder per SMS auf ein (Dienst)Handy umzustellen.

Unsere Antwort

Zugangsvoraussetzungen für PerSEH

  1. Leistungserbringer in Westfalen-Lippe, die
  2. Leistungen für Erwachsene für selbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung und/oder für Wohnen in besonderen Wohnformen und
  3. Leistungsvereinbarung mit dem LWL abgeschlossen haben.

Unsere Antwort

  1. Personen, die Leistungen in Form von ISB (Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung) erhalten.
  2. Personen, die ihre Leistungen ausschließlich als Persönliches Budget beziehen.
  3. Personen, die als Leistung ausschließlich Tagesstruktur (ehemals LT23/24) beziehen.
  4. Personen, die Leistungen in Form von BWF (Betreutes Wohnen in Gastfamilien) erhalten.

Registrierung

Unsere Antwort

Besondere Wohnformen: Sie finden die Einrichtungsnummer oben auf der ersten Seite der Vergütungsvereinbarung.

Assistenz in eigener Häuslichkeit: Sie finden die Einrichtungsnummer unten links auf der ersten Seite der Vergütungsvereinbarung.

Unsere Antwort

Zur Anmeldung an PerSEH benötigen die Administratoren und Administratorinnen einen 2-Faktor. Grundsätzlich erfolgt die Mitteilung des 2. Faktors über E-Mail. Eine Umstellung des 2. Faktors auf SMS-Code möglich.

Administration

Unsere Antwort

Die Netzbetreiber (z.B. Vodafone) bieten diesen Service seit dem 01.03.2023 nicht mehr an, d.h. SMS werden nicht mehr per Sprachanruf vorgelesen. Der LWL hat hier keinen Einfluss drauf. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Administrator oder Ihre zuständige Administratorin um den Versand des 2.Faktor entweder per E-Mail oder per SMS auf ein (Dienst)Handy umzustellen.

Unsere Antwort

Administratoren und Administratorinnen sind Mitarbeitende einer Einrichtung. Sie werden bei der Registrierung als Administrator oder Administratorin angegeben und erhalten die Zugangsdaten für die Administration nach Ende des Registrierungsprozesses.

Administratoren und Administratorinnen legen neue Benutzer und Benutzerinnen für PerSEH an und verwalten bereits angelegte Benutzer und Benutzerinnen. Außerdem können Administratoren und Administratorinnen angelegten Benutzern und Benutzerinnen Rollen, Berechtigungen und Vertretungsregelungen zuweisen.

Unsere Antwort

Bitte melden Sie weitere Administratoren und Administratorinnen erneut über das Registrierungsformular.

Unsere Antwort

Nur Administratoren und Administratorinnen können Benutzer und Benutzerinnen für PerSEH anlegen. Administratoren und Administratorinnen erhalten nach erfolgreicher Registrierung Zugangsdaten für die Anwendung LWL-Bena. Mit dieser Anwendung können sie Mitarbeitende ihrer Einrichtung als Benutzer und Benutzerinnen für PerSEH anlegen.

Eine ausführliche Beschreibung, wie Benutzer und Benutzerinnen mit der Anwendung LWL-Bena angelegt werden, erhalten Sie auf der Informationsseite zur Administration.

Unsere Antwort

Nein, grundsätzlich ist dies nicht möglich, da die Rollen Administrator:in und PerSEH-Nutzer:in getrennt sind. Sie können sich jedoch über eine:n weitere:n Administrator:in ihrer Einrichtung als Benutzer:in anlegen lassen. So lässt sich die notwendige Funktionstrennung von Administration und Verfahrensnutzung (PerSEH) einhalten.

Unsere Antwort

Nein, es reicht den Benutzer einmal anzulegen und diesem dann über LWL-Bena die entsprechenden Vertretungsrechte für die Einrichtungen zuzuweisen.

Unsere Antwort

Melden Sie sich zur Änderung des 2. Faktors an den UHD (0251 591-1880). Halten Sie bitte ihren persönlichen PIN-Code bereit.

Unsere Antwort

Verlässt ein:e Benutzer:in den Leistungserbringer, muss der oder die zuständige Administator:in die Berechtigungen unverzüglich löschen. Verlässt ein:e Administrator:in den Leistungserbringer, muss zuvor vom Leistungserbringer bzw. von der oder dem Administator:in die Löschung des Benutzerkontos per E-Mail an Registrierung-BEINRW@lwl.org beantragt werden

PerSEH - technische Anwendung

Unsere Antwort

Möglichkeit 1: Es werden gar keine leistungsberechtigten Personen angezeigt

Wenn gar keine leistungsberechtigten Personen in PerSEH sichtbar sind, prüfen Sie bitte, ob Ihrer Benutzerkennung alle notwendigen Rollen, Berechtigungen und Vertretungen zugewiesen sind. Ihr:e Administrator:in kann Ihnen mitteilen, welche Rollen, Berechtigungen und Vertretungen Ihnen zugewiesen sind.

Möglichkeit 2: In der Personenliste fehlt eine leistungsberechtigte Person

Wenn in der Personenliste eine leistungsberechtigte Person fehlt, prüfen Sie bitte, ob die leistungsberechtigte Person die Voraussetzungen erfüllt, um in PerSEH abgebildet zu werden.

Folgende leistungsberechtigte Personen werden nicht nach PerSEH übertragen:

  • Personen, die Leistungen in Form von ISB (Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung) erhalten.
  • Personen, die ihre Leistungen ausschließlich als Persönliches Budget beziehen.
  • Personen, die als Leistung ausschließlich Tagesstruktur (ehemals LT23/24) beziehen.
  • Personen, die Leistungen in Form von BWF (Betreutes Wohnen in Gastfamilien) erhalten.

Wird Ihnen eine Person nicht angezeigt, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllt, um nach PerSEH übertragen zu werden, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Teilhabeplaner oder die zuständige Teilhabeplanerin. Sie kann den Einzelfall in PerSEH nachtragen.

Möglichkeit 3: Mehrere leistungsberechtigte Personen werden nicht in PerSEH angezeigt

Wenn mehr als zwei leistungsberechtigte Personen nicht in PerSEH sichtbar sind, prüfen Sie bitte, ob die leistungsberechtigten Personen die Voraussetzungen erfüllen, um in PerSEH abgebildet zu werden.

Folgende leistungsberechtigte Personen werden nicht nach PerSEH übertragen:

  • Personen, die Leistungen in Form von ISB (Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung) erhalten.
  • Personen, die ihre Leistungen ausschließlich als Persönliches Budget beziehen.
  • Personen, die als Leistung ausschließlich Tagesstruktur (ehemals LT23/24) beziehen.
  • Personen, die Leistungen in Form von BWF (Betreutes Wohnen in Gastfamilien) erhalten.

Werden Ihnen mehrere Personen nicht angezeigt, obwohl diese die Voraussetzungen, um nach PerSEH übertragen zu werden, erfüllen, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Gruppenleitung der Einzelfallhilfe. Diese kann die Einzelfälle in PerSEH nachtragen lassen. Hier möchten wir für eine reibungslose Korrektur, um eine Aufstellung der leistungsberechtigten Personen in einer Excel Datei, bitten. Wir benötigen pro betreffende leistungsberechtigte Person:

  • den vollständigen Namen der leistungsberechtigten Person
  • das LWL-Aktenzeichen
  • die aktuelle Einrichtungsnummer
  • den Stichtag der Verlegung in die genannte Abteilung bzw. andere Einrichtung
  • die aktuelle Adresse 

Unsere Antwort

Damit Sie einen Vorgang Fortschreibung anlegen können, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Anlage eines Vorgangs Fortschreibung ist, dass Ihrer Benutzerkennung in PerSEH die Rolle „Externer Mitarbeiter Schreibend“ zugeordnet ist. Ihr Administrator oder Ihre Administratorin kann Ihnen mitteilen, welche Rollen Ihnen zugewiesen sind.

Wenn Sie keinen Vorgang Fortschreibung anlegen können, obwohl Sie die oben genannte Voraussetzung erfüllen, kontaktieren Sie bitte den Bearbeiter oder die Bearbeiterin des vorherigen Vorgangs. Das kann ein Teilhabeplaner/eine Teilhabeplanerin des LWL oder ein anderer Benutzer/eine andere Benutzerin aus Ihrer Einrichtung sein. Sie finden Informationen zu der Person auf der Vorgangsebene. Der vorherige Bearbeiter oder die vorherige Bearbeiterin muss den zuvor angelegten Vorgang schließen und kann Ihnen damit den Zugriff auf die Funktion Vorgang „Fortschreibung anlegen“ ermöglichen. Es kann immer nur einen aktuellen Vorgang geben.

Unsere Antwort

Für den Zugang zum webbasierten DV-Verfahren ist ein internetfähiger PC erforderlich. Der elektronische Zugang erfolgt über das Internet mit einer 2-Faktor-Authentifizierung. Eine spezielle Software wird nicht benötigt.

Unsere Antwort

Systemvoraussetzungen beim Leistungserbringer (Stand Oktober 2021):
1. Browser: Aktuelle WebBrowser, wie Mozilla Firefox und Google Chrome in der neuesten Version
2. Client-Betriebssystem Windows 10 in der aktuellsten Standard-Version
3. Adobe Acrobat Reader in aktueller Version
4. Bei Bedarf Screen Reader JAWS
5. Internetverbindung DSL 1000 oder UMTS

Unsere Antwort

Es gibt keine Schnittstelle zwischen PerSEH und dem EDV-System des Leistungserbringers. Die Einrichtung einer solchen Schnittstelle ist für den LWL nicht realisierbar.

PerSEH - fachliche Anwendung

Unsere Antwort

Alle Informationen, Materialien und Hilfen für interne und externe Anwender und Anwenderinnen des BEI_NRW sind auf den Informationsseiten des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe abgelegt und somit für Sie jederzeit verfügbar. Sie werden im laufenden Prozess regelmäßig aktualisiert und erweitert. Wir empfehlen daher, die einzelnen Dokumente nicht lokal abzuspeichern, sondern die Internetseiten unter Ihren Favoriten abzulegen. So haben Sie immer Zugriff auf die aktuellsten Informationen und Materialien.

Unsere Antwort

Damit Ihre Kollegen und Kolleginnen von Ihnen angelegte Fortschreibungen bearbeiten können, muss Ihr Administrator oder Ihre Administratorin zwischen Ihnen und den entsprechenden Kollegen und Kolleginnen ein Vertretungsrecht in LWL-Bena anlegen.

Unsere Antwort

Nein, dies ist nicht möglich. Wie bisher erfolgt die Meldung zunächst an den zuständigen Mitarbeiter oder die zuständige Mitarbeiterin beim LWL, der oder die diese Personen dann anlegt und Ihnen ins System spielt.

Unsere Antwort

Nein. Im Moment ist es nicht vorgesehen Fortschreibungen zu löschen.